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Auslandskrankenversicherung: Schutz auf Reisen

Vor einer Reise ins Ausland empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, da der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung nur in den Ländern der europäischen Union und in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, gilt.
Arzt- und Krankenhauskosten, die in anderen Ländern entstehen, werden von der Krankenversicherung nicht bezahlt. Unter Umständen muss man bei Arzneimitteln zuzahlen. Im Fall eines notwendigen medizinischen Rücktransportes werden die Kosten nicht übernommen.
Der Beitragssatz für die Zusatzversicherung bemisst sich an der Dauer des Auslandsaufenthalts.

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